Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Betreibergesellschaften, der Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Serviceleistungen sowie der Betrieb und Verkehr mit Mietwagen, demnach die Erbringung und Vermittlung von Personenbeförderungen aller Art, der Krankentransport und verbundene Aktivitäten, die Verwaltung und der Betrieb von Gewerbeflächen, Autohäusern und Tankstellen sowie Agenturgeschäfte, sonstige Serviceleistungen an Fahrzeugen, Handel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen und Ersatzteilen, Funk und anderen Geräten im Ganzen oder in Teilen, in neuem oder gebrauchtem Zustand, die Durchführung von Transport / Logistik- und Postdienstleistungen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t.