Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Vermittlung und der Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen, für eigene Rechnung und im eigenen Namen, für fremde Rechnung sowie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in fremden Namen, für fremde Rechnung sowie Verwaltung von Grundbesitz, gewerblichen Räumen und Wohnraum und Erbringung wohnwirtschaftlicher Dienstleistungen und ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch als Komplementärin.