Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beschaffung, Koordinierung und Kontrolle von Hoch-, Tief- und Sanierungsarbeiten im Rahmen des Maurer-, Beton- und Bauhandwerks. Sofern für die Erfüllung eines Unternehmensgegenstandes Genehmigungen erforderlich sein sollten, werden diese Tätigkeiten durch Subunternehmen erbracht oder an diese weitervermittelt. Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen selbst im jeweiligen Bereich die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Eintragung bzw. Genehmigung vorliegt.