Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung insbesondere im Bereich Telekommunikation; der internationale Verkauf und Service bzgl. Hardware- und Softwarelösungen im Bereich Telekommunikation (Übertragungstechnik), Engineering, Messtechnik, IOT und Glasfasertechnik für private oder öffentliche Netze; Hardware- und Softwarelösungen im Bereich Sicherheitstechnologie, hier insbesondere Beratung, Service und Verkauf sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.