Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Wissenschafts-Praxis-Transfer sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Dies umfasst die Konzeption, Koordination, Durchführung und Evaluation von Fortbildungsangeboten für pädagogisches Fachpersonal, die wissenschaftliche Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden, curricularen Grundlagen, Materialien und Instrumenten für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit und in der Familienbildung, Qualitätsentwicklung, -sicherung und -evaluation im System der Kindertagesbetreuung, in Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen sowie die wissenschaftliche Begleitforschung in den benannten Handlungsfeldern.