Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Vertrieb von Waren und kosmetischer Artikel, Produktion von kosmetischen Artikeln ohne Genehmigung, Herstellung, Vertrieb und Produktion von Produkten der Gesundheitsvorsorge, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, Beratungsleistungen für Firmen und Privatpersonen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen an eigenen Tochtergeschellschaften.