Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung, Herstellung und das Betreiben von Automaten, Maschinen und Computern (Geldspielautomaten und Unterhaltungsautomaten) sowie sämtliche dirket und indirekt damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäfte; das Betreiben von Schankwirtschaften und/oder Gaststätten; Sportwettenannahmestellen und Wettbüros, der Groß- und Einzelhandel sowie die Aufstellung und Vermietung von Geldspielautomaten, Internet-Terminals und Warenautomaten; außerdem der Verkauf von Backwaren, Tabakwaren, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Süßwaren und Snacks, Hygieneartikeln, weiterhin die Erbringung von Bürodienstleistungen und der Verkauf von Waren aller Art, soweit diese nicht erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind und das Betreiben und Aufstellen von Guthabenautomaten sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.