Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiters Unternehmensberatung, Softwareentwicklung sowie die Erbringung von nichthandwerklichen Dienstleistungen für Aufzugszugshersteller, für Hausverwaltungen, für Gebäudetechnikhersteller sowie für das Bauwesen, wie die organisatorische Unterstützung bei der Abwicklung von Bauprojekten oder Kundenaufträgen, soweit hierzu nicht eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.