Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Selbstbedienungs-, Wasch- und Reinigungsanlagen, sowie alle Geschäfte, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Art sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.