Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Jede gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, dem KAGB und nach der GewO.