Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zusammenarbeit mit Organisationen und KünstlerInnen zur Beratung und Umsetzung von Projekten aller Art, insbesondere in den Bereichen Strategie, Branding, Design, Kommunikation, PR (public relations), Artist and Community Relationship, Event- und Content- Produktion sowie Produktion physischer und digitaler Produkte auf eigene Rechnung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.