Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
In- und Export sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere von Kraftfahrzeugen. Fuhrparkmanagement und Vermietung bzgl. Kraftfahrzeugen und Unterstützung und Beratung beim Abschluss von Leasing- und Finanzierungsverträgen von Kraftfahrzeugen jeder Art. Vermietung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.