Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung digitaler Applikationen im Zusammenhang mit und für Plattformen und Communities. Marketing-, Kommunikations-, Vertriebs-, Softwareentwicklungs- und Social-Media-Dienstleistungen für sich selbst und Dritte. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen, erwerben, halten und verkaufen, soweit diese für bestimmte Märkte betrieben werden sollen. Die Gesellschaft darf Angel-Investements aller Art in andere Unternehmen tätigen.