Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln, Getränken, Auslieferung von Lebensmitteln und Getränken sowie der Im- und Exporthandel mit Lebensmitteln, Handel mit verpackten Fleischprodukten. Die Errichtung, Anpachtung, Anmietung und Erwerb von Ladengeschäften, Verbrauchermärkten und deren Betrieb, Weitervermietung, Verpachtung oder Veräußerung. Die Geschäftsführung sowie Beteiligung an Unternehmen, die sich mit dem Einzelhandel von Lebensmitteln, Getränken sowie Artikeln des täglichen Bedarfs befassen. Die Gesellschaft kann auch sämtliche mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängenden Dienstleistungen erbringen. Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandels sowie Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.