Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Programmierung, Entwicklung und Vertrieb von Computerprogrammen, Software und Apps sowie Entwicklung und Betrieb von Onlinediensten zur Unterstützung juristischer Arbeitsabläufe, Entwicklung und Betrieb eines Onlineportals für Verbraucherrechte, insbesondere Rechte nach der EU-Datenschutzverordnung, und Programmierung und Betrieb eines Blogs zu gesellschaftlichen, kulturellen, politischen, juristischen und wirtschaftlichen Themen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und zur Prozesskostenfinanzierung unter Ausschluß erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.