Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Schank- und gastronomischen Geschäften, die Beteiligung an gastronomischen Unternehmungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Anmietung, Vermietung, Verwaltung von Veranstaltungsräumen und Veranstaltungsgegenständen, die Durchführung von Veranstaltungen und damit verbundene Dienstleistungen, sowie die Beratung von Schank- und gastronomischen Geschäften.