Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer gastronomischer Betriebe, Catering und Eventgestaltung, Außerhausverkauf und Handel von Speisen, Feinkostartikeln und Merchandisingartikel, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Einkaufskoordination und Franchise-Dienstleistungen für Vertragsunternehmen des Großhandels sowie des Im- und Exports, schwerpunktmäßig für den Bereich Lebensmittel und Drogerieartikel, Marketing und Werbung, insbesondere die Gestaltung, Einführung und Promotion von Marken, Übernahme der Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung, externes Controlling im Bereich Warenwirtschaft und Inventur.