Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf und der Betrieb von Cafés, von Bars, von Gaststätten, von Clubs, von Unternehmen, die Herstellung und der Verkauf von Getränken und Fertiggerichten, die Veranstaltung von Empfängen und anderen Veranstaltungen, der Einzelhandel, Großhandel sowie Import und Export von Getränken und Nahrungsmitteln, Koch- und Küchenzubehör, die Personalüberlassung von Mitarbeitern sowie artverwandte Dienstleistungen.