Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung, Bildung und nicht-schulische Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, sie zur Teilnahme an öffentlichen Diskursen in sozialen Fragen, wie Klima - und sozialer Gerechtigkeit, Gleichberechtigung der Geschlechter und Inklusion, zu befähigen und zu ermutigen. Hierbei sollen sie lernen, sich unter Einsatz audiovisueller Medien auszudrücken. Der Zweck soll insbesondere mittels Durchführung von Workshops verwirklicht werden.