Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eventmanagement, insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Musikveranstaltungen und Veranstaltungen in Clubs, das Künstlermanagement, insbesondere für DJs, der Handel und die Vermietung von gebrauchten Fahrzeugen, das verkaufsfertige Herrichten von Fahrzeugen unter Ausschluss aller zulassungspflichtigen Arbeiten, insbesondere die Reinigung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken.