Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Organisation und Umsetzung von Werbe-, Kommunikations- und Promotion-Maßnahmen für werbetreibende Unternehmen. Dienstleistungen für Unternehmen in Bezug auf Werbeträger jeglicher Form, insbesondere im Innen-, Außen- und Digitalbereich durch die Bewirtschaftung der jeweiligen Werbeträger sowie die Vermittlung und Vermarktung von Werbeflächen einschließlich der (Weiter-) Entwicklung geeigneter Vermarktungsmaßnahmen und -technologien. Beteiligung und Übernahme von Geschäftsführungen an gleichartigen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.