Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die verlegerische Auswertuing von Urheberrechten die Betreuung und Förderung von künstlierischen Projekten, das Verlegen und die Produktion von Tonträgern und Bildtonträgern und alle mit dem Gegenstand des Unternehmens in Verbindung stehenden Geschäfte, die Merchandising Veranstaltungen, Promotion und Marketing, soweit diese keiner Erlaubnis bedürfen.