Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Personalvermittlung zur Festanstellung (keine Arbeitnehmerüberlassung), insbesondere im Bereich Vertrieb, Engineering, technischer Service sowie auf Fach- und Führungsebene, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, Schulungen, die Vermietung bzw. Untervermietung von Büroausstattungen. Die erlaubnispflichtigen Geschäfte, z. B. nach 8 34c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt.