Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Erwerb, die Verwaltung, die Haltung, und die Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland an Unternehmen mit beliebiger Rechtsform, im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte. Der Erwerb, die Verwaltung, die Haltung, und die Veräußerung von eigenen Immobilien.
Die Bereitstellung von Management- und anderen unternehmensberatenden Dienstleistungen, insbesondere von Unternehmensberatung.