Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Erstellung, Vermarktung und der Verkauf von Bekleidung, Schmuck und Artikeln aus der Fashion und Design Branche; der Betrieb eines Online-Shops zum Vertrieb der vorgenannten Produkte; der Vertrieb vorgenannter Produkte auf Online-Shops Dritter, im Einzelhandel und an Zwischenhändler; die Erbringung von Dienstleistungen für vorgenannte Branchen mit dem Fokus auf der Erstellung von Bekleidung, Designs und andere physische Produkte; die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und der Verkauf von eigenen medialen Inhalten; die Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen für private Nutzer, Influencer und Unternehmen der vorgenannten Branchen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.