Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herausgabe und das Verwalten von Online-Magazinen und Medien sowie die lizenzfreie Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werbung und Unternehmenskommunikation und im Bereich der Sozialen Medien, die Produktion von Videos sowie zugehörige Dienstleistungen und Handelsgeschäfte.