Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilien- und Projektentwicklung, Planung und Konzeption im Bau- und Immobilienbereich, Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen im Immobilienbereich, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Management von Immobilien und Beteiligungen im Immobilienbereich sowie Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Ankauf, Verkauf und Bau / Umbau von Immobilien.