Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien aller Art, sowie die Durchführung und Errichtung von Haus- und Bestandsvermögensverwaltung, insbesondere aber auch der Erwerb, die Vermietung, die Instandhaltung, die Errichtung, die Verwaltung und der Ausbau von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Rahmen der staatlichen geförderten Daseinsfürsorge, sowie die Schaffung, Errichtung, Verwaltung von Wohnraum- und Gewerbeimmobilien für und im Auftrag privater Träger und Auftraggeber, als auch im Auftrag der öffentlichen Hand sowie staatlichen und kommunalen Leistungsverwaltung.