Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist es, zu versuchen, eine Brücke zu schlagen und professionelle Kinderbetreuer aus anderen Ländern zu verbinden, damit sie in Deutschland lernen, arbeiten, sich austauschen und fortbilden können. Folglich wird ein großer Pool von international anerkannten Erzieherinnen und Erziehern organisiert, um Foren durchzuführen und Geschäftsideen auszutauschen. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft auch durch den Aufbau und Betrieb von internationalen, mehrsprachigen, musikalischen und nachhaltigen Kindergarten in Deutschland und anderen Ländern gefördert werden.