Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, PR, Marketing, Vertrieb und das Ausrichten von Veranstaltungen, insbesondere die Veröffentlichung redaktioneller und multimedialer Inhalte über die eigene Website oder soziale Netzwerke, Öffentlichkeitsarbeit für Dritte wie Selbstständige oder kleine und mittlere Unternehmen aus dem herstellenden Gewerbe oder Kunst und Kultur, Marketingberatung sowie On- und Offline Werbeaktionen für Dritte, Partnerschaftsmarketing und der Vertrieb eigener Produkte im eigenen Online-Shop, insbesondere Handtaschen und Modeaccessoires.