Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Internetdienstleistungen aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit der nicht-anwaltlichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere Rechts- und Inkassodienstleistungen sowie die damit zusammenhängende Verwaltung, Aneignung, Veräußerung und Verwertung von Informationen und Rechten.