Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Maklertätigkeit), die persönliche Betreuung und Beratung von Eigentümern und Interessenten von Immobilien in allen immobilienwirtschaftlichen Fragen sowie Immobilienbesichtigungen und Immobilienbewertungen für Eigentümer, Banken und sonstige berechtigte Dritte.