Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von und Handel mit Spielfilmen, Dokumentarfilmen, Werbefilmen, Industriefilmen und sonstigen Filmen/Bewegtbildmedien einschließlich Multimediaproduktionen, Herstellung von und Handel mit Podcasts und sonstigen Audio-Mediendateien. Herstellung von und Handel mit Bestandteilen von Filmen, Podcasts und anderen Produkten zur medialen Auswertung - insbesondere filmbezogene Nebenrechte Auswertungen - sowie Handel mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten und ähnlichen Rechten (Lizenzen).