Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im Bereich des Sportmanagement, das Sportmanagement, der Betrieb von Sportmannschaften, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Sportmanagement-Unternehmen, an Sportmannschaften, an Sportartikelmarken und Herstellern von Sportartikelmarken, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.