Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Musik-Produktion, Musik-Vermarktung, Musik-Vertrieb einschließlich der Verwertung der Aufnahmen von musikalischen Darbietungen der Gesellschafter und Verwaltung der Lizenzrechte der Musik-Stücke bzw. musikalischen Darbietungen.