Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musik- und Plattenlabels die Vermarktung von Ton- und Bildaufnahmen, der Betrieb einer Medienagentur für Musik- und Videoproduktion, Mediengestaltung und Medienauftritt sowie die Förderung, Betreuung und Vermarktung von Künstlern.