Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Verlag von Musikwerken aller Art sowie die Wahrnehmung und die Vergabe von Rechten an solchen Werken. Gegenstand ist auch die Produktion, die Herstellung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern aller Art, sowie die Auswertung solcher Rechte in nicht körperlicher Form (Digitalvertrieb). Eingeschlossen sind zudem alle sonstigen derzeitigen und künftig relevanten Nutzungsarten von Musikwerken und Musikaufnahmen aller Art; Künstlervermittlung und -management im In- und Ausland, insbesondere für ausübende Künstler, Komponisten und Texter, Influencer und sonstige bekannte Persönlichkeiten, deren Beratung und Förderung sowie die Vermittlung von Vertragsabschlüssen (sämtliche Tätigkeiten jedoch ohne Arbeitsvermittlung): Konzertvermittlung und Tournee- und Konzertorganisation für Künstler.