Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, der Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, und zwar jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Dienstleistungen, die nach dem KWG, dem WpHG oder dem ZAG erlaubnispflichtig sind, werden nicht erbracht. Die Gesellschaft erbringt auch keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, außer es wird ausdrücklich ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklärt.