Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Veräußerung und Verwaltung direkter oder indirekter Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Unternehmen oder Geschäftsbereichen. Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Entgeltliche Beratung, Unterstützung und Management von Beteiligungen
mittels betriebswirtschaftlicher und administrativer Leistungen und Finanzierungsleistungen. Alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, jeweils im In- und Ausland. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand.