Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten, Entwickeln und Veräußern von Grundstücken und Immobilien sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, die im Immobilienbereich tätig sind und/oder die sich als Bauträger im Sinne von § 34c GewO betätigen.