Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der internationale und interkulturelle Austausch im Bereich der klassischen und Kunstmusik, unter besonderer Berücksichtigung von Diversität, Nachhaltigkeit und Informationstechnologien, durch Fach- und Publikumsveranstaltungen, Forschung, Aus- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Netzwerk- und weitere Aktivitäten aller Art sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.