Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder von ausländischen Investmentfonds, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz zugelassen sind, zwischen Kunden und lizensierten Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten oder ausländischen Investmentgesellschaften. Das Recht, Gelder bzw. Anteilscheine von Kunden entgegenzunehmen besteht insofern nicht. Die Vermittlung von Bausparverträgen. Die Vermittlung von Versicherungen. Der Vertrieb von Wein und Weinprodukten.