Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Entwicklung, die Unter-/ Vermietung bzw. Verwaltung von Immobilien und Modularbauten. Der Handel mit Fahrzeugen aller Art. Die Konzeption, Konstruktion, Bau und Umbau sowohl von Fahrzeugen aller Art als auch von deren Aufbauten, Einbauten und Ladungen; jeweils sowohl für gewerbliche als auch private Zwecke; Vertrieb einzelner Bestandteile der Produkte. Die Vermietung von Fahrzeugen aller Art; Entwicklung und Herstellung von Design und Werbung sowie deren Druck und Anbringung auf Werbeflächen aller Art; Restauration, Tuning, Umbau und Neubau von Fahrzeugen aller Art.