Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung der Etablierung der Bestattungsform Reerdigung innerhalb der Bestattungskultur in Deutschland. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, von Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, des Umweltschutzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO sowie die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO durch die Durchführung und die Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen zur Reerdigung, wobei die wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden; Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO durch - Veranstaltung von Vorträgen, Tagungen und Symposien, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien für: die Aufklärung und Information der Allgemeinheit, Fortbildungsmaßnahmen zur Reerdigung; Umweltschutz gem. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO durch die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und den Schutz des Naturhaushalts, indem die umweltfreundliche und naturnahe Bestattungsform Reerdigung über Informationsveranstaltungen und wissenschaftliche Untersuchungen gefördert wird, sowie durch langfristige Bodenverbesserung aufgrund der Einbringung neuer Erde aus der Reerdigung auf dafür zugelassenen Begräbnisflächen.