Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen (ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Tätigkeiten) im Bereich der Informationstechnologie und der Digitalisierung, insbesondere das Erstellen von Audio- und Videoproduktionen, die Verwaltung von Social-Media-Konten, die Verwaltung von Digital Marketing (ad Management) sowie das Erstellen von Websites.