Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Planen und Veranstalten von Events, sportlichen, kulinarischen, privaten, kulturellen und Firmenveranstaltungen sowie der Weiterverkauf von Speisen und Getränken und anderen Dienstleistungen an Endverbraucher/Endkunden.