Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handels-, Beteiligungs-, Erwerbs-, Veräußerungs- und Finanzgeschäfte aller Art im In- und Ausland (ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte); Beratungs- bzw. Consultinggeschäfte, sowie Übernahme von Treuhand-, Unternehmens-, Projektmanagementfunktionen sowie Projektfinanzierung.