Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Handel mit Immobilien und Erbringung immobilienbezogener Dienstleistungen aller Art. Errichtung (Bau, Herstellung) von Immobilien aller Art, deren Planung und Planungsleistungen, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie aller hiermit verbundenen Geschäfte. Halten und Verwalten in- und ausländischer Beteiligungen an anderen Unternehmen und/oder Grundstücken. Verwaltung eigenen Vermögens.