Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das (Online-)Marketing, insbesondere im Social-Media Bereich wie das Management von Social-Media-Kanälen, die Erstellung und Veröffentlichung von Werbekampagnen sowie die Durchführung von Analysen und Reportings sowie die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Bereich soweit dies keiner gesonderten Erlaubnis bedarf.