Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, der Vertrieb, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen im Immobiliensektor, insbesondere Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben kann sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften ausüben kann.